Kosten

Eine teilweise oder ganze Übernahme der Behandlungskosten durch eine private Krankenversicherung, eine Zusatzversicherung oder durch die Beihilfestelle kann, je nach individueller Vereinbarung mit der Versicherung, in Betracht kommen. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten der Behandlung selbst.

Das Honorar ist nach jeder Behandlung direkt zu entrichten!

Abrechnung

Die Liquidation, die jede Patientin / jeder Patient nach der Behandlung erhält, erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GbüH), immer aber mit dem Hinweis der dazu passenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und in Abstimmung mit derselben.